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Finanzen

Bestattungskosten

Wenn ein Mensch verstirbt und dessen Bestattung nicht aus dem eigenen Nachlass finanziert werden kann, müssen in erster Linie die Hinterbliebenen dafür aufkommen. Sind auch diese zu einer Kostenübernahme finanziell nicht in der Lage, so können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

Stadtweit zuständig:
Außenstelle des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren im Bezirksrathaus Lindenthal,
Aachener Str. 220, 50931 Köln, Tel. 0221 / 221-0
sozialamt.bestattungen@stadt-koeln.de, www.stadt-koeln.de/2/soziales/

Bestattungskosten
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Tags: Beratung

Kategorien: Rat + Tat , Finanzen