Pflege
Änderungen für Menschen in der Pflege
Redaktion · 01.08.2024
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Qualifizierte Beratung zu Pflegehilfsmitteln
Menschen, die zu Hause leben, haben ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Neu ist, dass die Hilfsmittel- Lieferanten eine qualifizierte Beratung zu Verbrauch und geeigneten Mitteln anbieten müssen. Sie steht jedem Bezieher von Pflegehilfsmitteln nun rechtlich zu. Infos zu Pflegehilfsmitteln der Verbraucherzentrale NRW: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/pflegehilfsmittel-zum-verbrauch-diese-regeln-sollten-sie-kennen-95810
Pflicht-Beratung für Personen mit Pflegegrad per Video-Telefonie
Erhält eine Person mit Pflegegrad Pflegegeld und organisiert ihre Versorgung selbstständig ohne Pflegedienst, muss eine regelmäßige Beratung durch den Pflegefachdienst stattfinden. Bis März 2027 kann jede 2. Beratung als Videoberatung erfolgen. Mehr zum Thema Pflichtberatung bei Pflege Wegweiser NRW: https://www.pflegewegweiser-nrw.de/aktuelles-pflicht-beratung-video https://www.pflegewegweiser-nrw.de/aktuelles-gemeinsam-die-kur.
Änderungen bei Reha und Kur für pflegende Angehörige
Nehmen pflegende Angehörige eine Reha oder eine Kur in Anspruch, bei der sie die zu pflegende Person mitnehmen, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen der pflegebedürftigen Person. Lesen mehr zum Thema: Neuerungen in der Pflegeversicherung ab Juli 2024 – Informationen für Unterstützende (alter-pflege-demenz-nrw.de)
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Tags: Pflege , Pflegegrad , Pflegeversicherung
Kategorien: Gesund leben , Pflege , Recht